About HI PRO

AGB’s HI-PRO GmbH

Allgemeines

  1. Definitionen

    1. HI-PRO GmbH: Quellenweg 5, 9450 Altstätten
    2. „Kunde“: Die natürliche oder juristische Person, mit welcher HI-PRO einen Vertrag abgeschlossen hat.
    3. „Vertrag“: Eine gestützt auf diese Bedingungen von HI-PRO erstellte Offerte oder Auftragsbestätigung bzw. eine separate, schriftliche und von HI-PRO und dem Kunden unterzeichnete Vertragsurkunde, welche diese Bedingungen ausdrücklich einschliesst.
    4. Dienstleistungen“: Von HI-PRO erbrachte Leistungen im Rahmen eines Vertrages mit dem Kunden, welche nicht Produkte sind.
  1. Preise / Währung

    1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise und Gebühren netto (exkl. MWSt.) und fest bis zur Leistungserbringung.
    2. Der Mindestbestellwert beträgt CHF 500.- (sofern nicht anders vereinbart).
    3. Die Preise für Produkte verstehen sich inkl. Verpackungs- und Transportkosten (sofern nichts anders vereinbart).

 

  1. Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind die Zahlungen, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden, jeweils innert 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung zu leisten. Für eine verspätete Zahlung wird ohne vorgängige Mahnung ein Verzugszins in der Höhe von 5 % verrechnet.
    2. Bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins durch den Kunden hat HI-PRO insbesondere das Recht, jederzeit nach Ansetzung einer Nachfrist von 30 Tagen die Leistungserfüllung zu unterbrechen bzw. vom betroffenen Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren bleiben die gelieferten Produkte bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von HI-PRO.

 

  1. Geheimhaltung

    1. Sämtliche Informationen über Produkte und Dienstleistungen von HI-PRO sind als Geschäftsgeheimnis von HI-PRO zu betrachten und vom Kunden mit allen geeigneten Mitteln zu schützen. Insbesondere dürfen eventuell abgegebene Unterlagen weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
    2. Soweit HI-PRO im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Kenntnis von Informationen des Kunden erhält, die dieser schriftlich als vertraulich bezeichnet, gilt der obige Absatz sinngemäss auch für HI-PRO.
  1. Haftung

    1. Für Personen- und Sachschaden des Kunden, welchen HI-PRO verschuldet hat, haftet HI-PRO im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bis zu maximal 500'000 (fünfhunderttausend) EURO, es sei denn, dass eine weitergehende Versicherungsdeckung besteht.
    2. Darüber hinaus und im Übrigen haftet HI-PRO gegenüber dem Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern HI-PRO ein grobes Verschulden trifft. Jede weitergehende Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten ist ausgeschlossen.

Produkte

  1. Lieferung

    1. Die jeweils geltenden Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und HI-PRO abgeschlossenen Vertrag. Die Lieferfristen verlängern sich, wenn Unterlagen des Kunden, Vorauszahlungen, notwendige Bewilligungen etc. nicht rechtzeitig bei HI-PRO eintreffen oder der Kunde ein anderweitiges Verschulden trifft.
    2. Allfällige Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden, nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich angesetzten angemessenen Nachfrist (mindestens ein Viertel der vertraglich festgelegten Lieferfrist) vom Vertrag zurückzutreten. Eine allfällige Haftung wegen Lieferverzugs richtet sich ausschliesslich nach Ziffer 5 (Haftung). Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
    3. Produktionsbedingte Über- oder Unterlieferungen von 10% möglich.

 

  1. Beanstandungen/Mängelrügen

    1. Der Kunde hat die Lieferung sofort zu prüfen und Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung unverzüglich schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind sofort bei deren Auftreten zu rügen.
    2. Unterbleiben solche Meldungen, so gelten die Lieferung und allfällige Mängel als genehmigt.

 

  1. Garantie

    1. Alle Produkte, die nachgewiesenermassen erheblich von der vertragsmässigen Ausführung abweichen oder Infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar wird, werden von HI-PRO kostenlos nach eigener Wahl ausgetauscht oder ausgebessert.
    2. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger oder allgemein unsachgemässer Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die HI-PRO nicht zu vertreten hat.
    3. Für Produkte beträgt die Garantiefrist, sofern nicht anders vereinbart, 1 Monate nach Lieferung. Die Garantiefrist für ersetze oder reparierte Produkte läuft grundsätzlich gleichzeitig mit derjenigen für die ursprünglich gelieferten Produkte ab, wobei für die ersetzten oder reparierten Produkte in jedem Fall eine Garantiefrist von 1 Monat als vereinbart gilt.
    4. Kann ein Mangel an einem Produkt oder ein Fehler an einer Dienstleistung seitens HI-PRO nicht innert 12 Wochen nach Anzeige nachgebessert werden, hat der Kunde, sofern ich die Annahme des mangelhaften Produkts oder einer fehlerhaften Dienstleistung nicht zuzumuten ist, das Recht, Wandelung geltend zu machen.
    5. Die obigen Garantiebestimmungen sind abschliessend. Weitere Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht. Allfällige Haftungsansprüche des Kunden ergeben sich ausschliesslich aus Ziffer 7 (Haftung).

 

Schlussbestimmungen

  1. Vollständigkeit des Vertrages / Wirksamkeit

    1. Die vorliegenden Bedingungen stellen die vollständigen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar und können nur schriftlich durch beide Parteien geändert werden.
    2. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist dabei so umzudeuten, auszulegen oder ergänzen, dass der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.
  1. Abtretung

    1. HI-PRO ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte zu beauftragen.
    2. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HI-PRO abtreten oder übertragen.
  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    1. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Altstätten. HI-PRO ist jedoch berechtigt den Kunden vor jedem anderen zuständigen Gericht ins Recht zu fassen.
    2. Das Rechtsverhältnis untersteht materiellem schweizerischem Recht.

     

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